Seit Juli gilt ein neues Pflege-Entlastungsbudget
Zum 01.07.2025 ist im Rahmen des Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetzes eine wichtige Neuregelung in Kraft getreten: Pflegebedürftige ab einem Pflegegrad 2 erhalten nun einen gemeinsamen Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege. Die bisher getrennten Budgets wurden damit zusammengeführt.
Das Ziel: mehr Flexibilität und weniger Bürokratie bei der Entlastung pflegender Angehöriger.
Pflegebedürftige können den neuen gemeinsamen Betrag von 3539 € pro Jahr nun frei zwischen Verhinderungspflege (z. B. bei Urlaub oder Krankheit der Pflegeperson) und Kurzzeitpflege (z. B. vorübergehender Heimaufenthalt nach Krankenhaus) aufteilen – je nach individuellem Bedarf.
Der gemeinsame Betrag ersetzt die bisherigen Einzellösungen und kann flexibler und einfacher genutzt werden.
Die bisherige Voraussetzung von 6-monatiger häuslicher Pflege vor dem erstmaligen Anspruch auf Verhinderungspflege entfällt.
Weitere Informationen erhalten Sie bei unserer Pflegedienstleitung.
