Seit Juli gilt ein neues Pflege-Entlastungsbudget

Zum 01.07.2025 ist im Rahmen des Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetzes eine wichtige Neuregelung in Kraft getreten: Pflegebedürftige ab einem Pflegegrad 2 erhalten nun einen gemeinsamen Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege. Die bisher getrennten Budgets wurden damit zusammengeführt.

Das Ziel: mehr Flexibilität und weniger Bürokratie bei der Entlastung pflegender Angehöriger.

Pflegebedürftige können den neuen gemeinsamen Betrag von 3539 € pro Jahr nun frei zwischen Verhinderungspflege (z. B. bei Urlaub oder Krankheit der Pflegeperson) und Kurzzeitpflege (z. B. vorübergehender Heimaufenthalt nach Krankenhaus) aufteilen – je nach individuellem Bedarf.

Der gemeinsame Betrag ersetzt die bisherigen Einzellösungen und kann flexibler und einfacher genutzt werden.

Die bisherige Voraussetzung von 6-monatiger häuslicher Pflege vor dem erstmaligen Anspruch auf Verhinderungspflege entfällt.

Weitere Informationen erhalten Sie bei unserer Pflegedienstleitung.

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